Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK)

In der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK) haben sich diese in ihrer ganzen Vielfalt und auch Heterogenität zu einem bildungspolitischen Forum zusammengeschlossen. Die regelmäßige diskursive Kooperation dient dem Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Kunsthochschulen untereinander über ihre wesentlichen Aktivitäten und Interessen sowie über Belange der an ihnen angesiedelten Studiengänge, z. B. der Bildenden Künste und des Kunstlehramts. Zu ihren Anliegen und Arbeitsgebieten zählen unter anderem die Gestaltung von Studienreformen und Entwicklungen in der Hochschulgesetzgebung. Darüber hinaus erörtert die RKK auch hochschul- und kulturpolitische Fragestellungen generell. Sie steht dazu in Austausch mit der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK).

Die RKK schafft öffentliche Aufmerksamkeit für die politischen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der deutschen Kunsthochschulen, wirbt für deren Ziele und vertritt diese gegenüber der Öffentlichkeit und den politischen Entscheidungsträgern. Über regionale und nationale Grenzen hinaus steht die RKK im Dialog mit weiteren Kunst- und Bildungseinrichtungen.

Als Forum der Meinungsbildung und der Interessenvertretung der deutschen Kunsthochschulen hebt die RKK die Bedeutung der bedingungslos freien Kunst für eine komplex konzipierte Gesellschaft hervor und engagiert sich für die Stärkung des Interesses an den Künsten, insbesondere der Förderung des künstlerischen Nachwuchses.


Kunsthochschulen/Kunstakademien in der deutschen Hochschullandschaft
Eine Positionsbeschreibung


Kunsthochschulen/Kunstakademien in Deutschland

In Deutschland existieren 24 in der Rektorenkonferenz der Kunsthochschulen (RKK) zusammengeschlossene Kunsthochschulen und Kunstakademien¹. Diese sind – durchaus vergleichbar auch mit anderen Hochschultypen – in ihren jeweiligen Traditionen, Fächerangeboten und Strukturen sehr divers. Die klassische Vorstellung vom Studium in den traditionellen Künsten wie Malerei und Bildhauerei verbindet diese Hochschulen; Sie wird an einigen Kunsthochschulen und -akademien durch eine Vielzahl von weiteren künstlerischen, gestalterischen und medialen Studienrichtungen ergänzt. Nur wenige dieser Institutionen sind im Zuge des Bolognaprozesses auf ein modularisiertes, Leistungspunkte-basiertes Bachelor/Master-Studium teil- oder ganz umgestaltet worden. Die meisten bieten nach wie vor Diplom- oder Absolventenabschlüsse mit einem zumeist 10-semestrigem Studium an. In der zurückliegenden Debatte um die Einführung der BA- und MA-Programme hat die RKK eine konsequente Gegenposition eingenommen, da vorgegebene modulare Studienstrukturen einer künstlerischen und/oder medialen und/oder gestalterischen Entwicklung nicht entgegenkommen.

Die Kunsthochschulen in Deutschland haben weltweit einen hervorragenden Ruf, der sowohl auf ihre institutionelle als auch inhaltliche Eigenständigkeit zurückzuführen ist. Diese Unabhängigkeit repräsentiert auch der Zusammenschluss aller Kunsthochschulen in der RKK. Die Eigenständigkeit der Kunsthochschulen ist eine wesentliche Voraussetzung für den internationalen Erfolg dieser Organisationsform, der u.a. dazu führt, dass sich beispielsweise Studierende aus aller Welt an deutschen Kunsthochschulen bewerben, obwohl sie in ihrem Heimatland bereits ein vollständiges Kunststudium absolviert haben.

Trotz dieser herausragenden Stellung erleben die Kunsthochschulen in den Bundesländern zum Teil nicht unerheblichen Druck, der daher rührt, dass ein Bewusstsein um die gesellschaftliche Wichtigkeit und Notwendigkeit der Künste², etwa im Sinne einer Instanz kultureller Imagination wie kritisch-reflexiver Zivilität, nicht in allen Parteien durchgängig verankert scheint. Vor diesem oft ungerechtfertigten Druck, ausgeübt etwa durch Instrumente des Verwaltungsrechts oder auch der Hochschulsteuerung, sind die Kunsthochschulen unbedingt zu schützen (siehe dazu auch den Abschnitt zur Lehramts-Ausbildung weiter unten).

¹ Darunter sind auch drei teilautonome Institutionen – Mainz, Kassel und Weimar – die in der HRK nicht eigenständig, sondern über ‚ihre‘ jeweiligen Universitäten vertreten sind.
² Die Begriffe „Kunst“ und „künstlerisch“ umfassen pars pro toto auch die gestalterischen Studiengänge der Kunsthochschulen.



Strukturelle und qualitative Besonderheiten

Studium und Lehre an einer Kunsthochschule unterliegen einem permanenten Aushandlungsprozess, der sich in andauerndem Diskurs mit der Öffentlichkeit befindet. In ihrem Selbstverständnis verstehen sich die Kunsthochschulen als kulturelle Seismographen für zukünftige gesellschaftliche Entwicklungen, als Institutionen, in denen die wesentlichen Impulse aus künstlerischem Handeln erwachsen.

Die Bewerbungsphase an allen Kunsthochschulen ist offen für alle an den jeweiligen Ausbildungsangeboten interessierte Menschen, unabhängig von ihrer vorherigen Bildung. Voraussetzung ist, dass sie die künstlerischen Eignungsvoraussetzungen für das Studium erfüllen.

Diese künstlerische Eignung wird von Zulassungskommissionen in gestuften Bewerbungsprozessen geprüft. Die Aufnahmequote ist im Verhältnis zur Bewerber*innenzahl sehr gering, so dass bereits vor bzw. mit der Aufnahme ein Qualitätsprüfungsprozess jedes/jeder einzelnen Bewerbers/ Bewerberin in erfolgt.

Qualität und Bewahrung der Prinzipien künstlerischer Lehre sind auch im weiteren Studienverlauf grundlegende Voraussetzungen für Erfolg und Entwicklung der Studierenden an einer Kunsthochschule bzw. Kunstakademie. Die Modelle sind unterschiedlich. So liegt dem gesamten Studienverlauf an den meisten Kunsthochschulen die Aufnahme in eine professoral geleitete Klasse zugrunde. Ob mit oder ohne Klassenstruktur wird die künstlerische Lehre maßgeblich durch die intensive Anleitung der lehrenden Persönlichkeiten geprägt, die die Studierenden im Atelier- oder Projektstudium begleiten. Die individuelle Betreuung beginnt nicht erst mit den Abschlussarbeiten, sondern prägt den gesamten Studienverlauf, gilt es doch, eigenständige künstlerische Individuen zu fördern und in ihren jeweiligen Schwerpunkten zu bestärken.

Die von einer künstlerischen Professur geleitete Klasse bietet den Rahmen, in dem künstlerische Diskurse der Studierenden begleitet und gefördert werden können. In der Kunst ist – abweichend vom methodisch gestützten wissenschaftlichen Denken – eine andersgeartete, ganz eigene Erkenntnisfähigkeit am Werk, die ihre Andersheit u. a. aus dem Zuspiel des Unbewussten und aus ungesteuerten Prozessen des künstlerischen Denkens bis hin zur Erfolgs-Generierung aus der Fehlerproduktion gewinnt. Die entstehenden Ideen rufen nicht vorhersehbare Dynamiken hervor. Sie sind auch im Einzelfall nicht zu konzeptionieren, zu modularisieren oder als Ziel zu definieren. Die Eigenheiten künstlerischer Entwicklungsprozesse bedürfen eines größtmöglichen gesellschaftlichen und hochschulischen Freiraumes, der schutzbedürftig ist. Die Kunsthochschulen bieten jenen rahmenden und auch fordernden Raum, in dem Neues entstehen kann. Sie garantieren den dafür erforderlichen unbedingten und von großer Freiheit geprägten Schutzraum.





Künstlerisches Lehramt

Eine wichtige Säule vieler Kunsthochschulen ist die Ausbildung zum künstlerischen Lehramt. Es ist die Überzeugung aller Kunsthochschulen, dass es für die Absolvent*innen des Lehramtsstudiums eine unschätzbare fachliche Basisqualifikation darstellt, die Erfahrungen und Sichtweisen künstlerischen Denkens – die grundsätzliche Andersartigkeit künstlerischen Wissens und Handelns, wie es nur im Atelierstudium an einer Kunsthochschule oder Kunstakademie erfahren werden kann – in die Schule zu tragen. Daher wird in den meisten Kunsthochschulen eine gleichberechtigte und enge Verzahnung beider Studiengänge im Rahmen des gemeinsamen Atelierstudiums praktiziert.

Dabei steht die Sicherstellung angemessener künstlerischer Eignung zukünftiger Lehrer*Innen im Zentrum der Zulassungsverordnungen der Kunsthochschulen für die grundständigen Lehramts-Studiengänge. Die Erfahrung zeigt, dass es unerlässlich ist, in der Interaktion mit den politischen Akteuren, etwa in den Landesregierungen, zu dieser Frage beständige Überzeugungsarbeit zu leisten und die Wichtigkeit dieser elementaren Eigenschaft künstlerischer Ausbildung argumentativ hervorzuheben. Denn qualitative Absenkungen oder gar die Abschaffung von Eignungsprüfungen würden in der Folge zu einem sofortigen symmetrischen Absinken im Niveau künstlerischer Bildung der künftigen Lehrkräfte führen - mit direkter Auswirkung auch auf den künftigen schulischen Unterricht; sie sind aus diesem Grunde für die Kunstuniversitäten und Hochschulen nicht hinnehmbar.

Die Ausbildungsinstitutionen müssen sich aufmachen, im Dialog mit den politischen Akteuren geeignete Wege zu finden, um der legitimen Anforderung der Gesellschaft nach mehr Lehrkräften Genüge zu tun, etwa durch zusätzliche Grundschul-Lehramts-Klassen oder durch postgraduale Kunstdidaktik-Studiengänge für Absolvent*innen der Bildenden Kunst, die mit der dafür nötigen praxisorientierten Sachkompetenz künstlerischer Hochschulen aufgelegt werden.


Wissenstransfer künstlerischer Arbeit in die Öffentlichkeit als wesentlicher Aufgabenbereich der Kunsthochschulen/Kunstakademien

Es gehört zu den in den meisten Landeshochschulgesetzen verankerten Spezifika der Kunsthochschulen, nicht nur die Pflege und Entwicklung der Kunst, sondern auch deren Vermittlung in die Öffentlichkeit zu betreiben. Diese besondere Aufgabe unterscheidet sie von den allermeisten universitären Fachbereichen. Hieraus ergeben sich nicht nur besondere strukturelle, sondern auch personelle, räumliche und finanzielle Erfordernisse (Ausstellungsräume- und -budgets, Kuratoren etc.), die es anzuerkennen gilt und für die Fördermöglichkeiten bereitgestellt werden müssen. Rundgänge und Tage der Offenen Tür – vergleichbar mit den mancherorts realisierten Langen Nächten der Wissenschaft – gehören seit Jahrzehnten zur Praxis der Kunsthochschulen. Sie stellen sich so alljährlich einer breiten gesellschaftlichen Öffentlichkeit zur Rezeption.


Förderlandschaft Kunst

Im Gegensatz zu den meisten anderen Hochschultypen bzw. universitären Fächern existieren für Kunsthochschulen/Kunstakademien kaum eigens auf ihre künstlerischen Belange zugeschnittene Förderprogramme. Dazu beizutragen, dass diese institutionellen Benachteiligungen aufgehoben werden, wäre ein dringendes Anliegen der RKK an die HRK. Notwendig hierfür wäre zum einen ein institutionell verankerter gesonderter Förderrahmen, in dem freie künstlerische Arbeit bzw. die Entwicklung von künstlerischen Projekten an Kunsthochschulen oder Kunstakademien gefördert wird, mit den ihnen immanenten künstlerischen Kriterien. Zum anderen bedürfte es einer Förderung der künstlerischen Forschung im Rahmen dedizierter Programme, wie es z. B. bei dem PEEK Programm in Österreich der Fall ist, oder als gesonderte Förderlinie im Rahmen der deutschen Forschungsförderung (z.B. DFG, BMBF und andere).

Dringend zu berücksichtigen wäre hierbei, dass die Kunsthochschulen aufgrund ihrer geringen Größe über eine deutlich schlechter ausgestattete Verwaltungsstruktur verfügen und Antragsverfahren so gestaltet sein müssen, dass sie mit geringem bürokratischem Aufwand zu bewältigen sind. Auch ist auf Grund der zumeist weitaus geringeren Haushaltsvolumen der Kunsthochschulen jede Form der Eigenbeteiligung oder Anteilsfinanzierung mit großen Anstrengungen verbunden, die oft eine Antragstellung unmöglich werden lassen.


Dritte Phase/Postgraduale Qualifikation und Professionalisierung

Die Handhabung der dritten Phase als postgraduale Qualifikationsphase ist an deutschen Kunsthochschulen äußerst heterogen und wird zurzeit durch den Wissenschaftsrat programmatisch eruiert. Die RKK setzt sich dafür ein, dass in den Kunsthochschulen zukünftig länderübergreifend mit den Landeshochschulgesetzen ein auf sie zugeschnittenes Programm etabliert wird, das eine strukturierte, staatlich anerkannte und geförderte dritte Qualifikationsphase nach dem zweiten Studienabschluss oder nach dem Diplom ermöglicht. Dies würde bedeuten, dass zu den bisherigen postgradualen Angeboten optional die Möglichkeit einer künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion und/oder ein künstlerischer Meisterschülerstudiengang und/oder eine Förderung für ein künstlerisch/gestalterisches Forschungsvorhaben hinzukämen. Ziel der RKK ist es, dass für eine staatlich anerkannte dritte Phase analog zu den bestehenden Programmen in der Wissenschaft Förderprogramme aufgesetzt werden, mit deren Hilfe die Entwicklung hervorragender künstlerischer Vorhaben und deren Implementierung in die Gesellschaft realisiert werden können.



  • Universität der Künste Berlin
  • Weißensee Kunsthochschule Berlin
  • Hochschule für Bildende Künste Braunschweig (HBK)
  • Hochschule für Künste Bremen
  • Hochschule für Bildende Künste Dresden
  • Kunstakademie Düsseldorf
  • Staatliche Hochschule für Bildende Künste - Städelschule
  • Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle
  • Hochschule für bildende Künste Hamburg
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
  • Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
  • Kunsthochschule Kassel
  • Muthesius Kunsthochschule
  • Kunsthochschule für Medien Köln
  • Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB)
  • Kunsthochschule Mainz
  • Akademie der Bildenden Künste München
  • Kunstakademie Münster
  • Akademie der Bildenden Künste Nürnberg
  • Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
  • Filmuniversität Babelsberg Konrad Wolf
  • Hochschule der Bildenden Künste Saar
  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Bauhaus-Universität Weimar

Statement der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK) zum Lehramtsstudium Kunst an Kunsthochschulen (05.06.2023):

Das künstlerische Lehramtsstudium für die Schulen muss in allen Bundesländern ausnahmslos an den Kunsthochschulen verankert sein. Für die Lehrerinnen und Lehrer stellt das künstlerische Studium die wichtigste Basisqualifikation dar, um die Erfahrungen, Potentiale und Sichtweisen künstlerischen Denkens in die Schule zu tragen. Die Kunsthochschulen sehen sich in der Verantwortung, dem Mangel an Lehrkräften entgegenzuwirken – fordern jedoch gleichzeitig eine Verpflichtung zur hohen Qualität der Lehrenden-Ausbildung, die nur an einer Kunsthochschule geleistet werden kann.

1. Künstlerinnen und Künstler an Schulen
Die Basis für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen ist die Entwicklung einer eigenen künstlerischen Position. Nur im Atelierstudium an einer Kunsthochschule kann die grundsätzliche Eigenständigkeit künstlerischen Handelns und Reflektierens in der notwendigen Tiefe erfahren werden. Keine andere Hochschulart als die der Kunsthochschule kann dies leisten. Das Studium an einer Kunsthochschule bringt Persönlichkeiten hervor, die sich von den an Universitäten ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern unterscheiden und die dadurch einen unverzichtbaren Beitrag zu einer multiperspektivischen Bildung an den Schulen leisten.

2. Ideen sind die Ressourcen der Zukunft
Das Künstlerische ist eine relevante Größe in der Gesellschaft und im Bildungssektor. Wir, die Kunsthochschulen in Deutschland, sehen uns in der Verantwortung, diese Potentiale sowohl bei Studierenden als auch bei Schülerinnen und Schülern zu entwickeln. Dabei muss die Politik die Kunsthochschulen in die Lage versetzen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Ein von einer Künstlerin oder einem Künstler geführter Unterricht eröffnet Denkräume, die Lösungen für Themen der Zukunft reflektieren. Sie hinterfragen vermeintlich Selbstverständliches und ihr Innovationspotential stellt eine große Ressource dar – auch durch unangepasste und utopische Ideen. Eine Marginalisierung der künstlerischen Fächer an den Schulen ist vor diesem Hintergrund zukunftsfeindlich.

3. Kunst als Großfach / Doppelfach
Um das Niveau der künstlerischen Ausbildung unverändert hoch zu halten, fordert die RKK das Großfach bzw. Doppelfach Kunst. Es ermöglicht den Lehramtsstudierenden, ihr Studium fokussiert an den Kunsthochschulen zu absolvieren und sich als ausgereifte Künstlerpersönlichkeiten den Herausforderungen der Lehre zu stellen. Wir empfehlen mit Nachdruck, dass die Möglichkeit Kunst als Großfach/Doppelfach zu studieren geschaffen wird oder erhalten bleibt.

Dr. Arne Zerbst,
Sprecher der RKK


Pressemitteilung (26. Mai 2023):
Rektorenkonferenz der Kunsthochschulen begrüßt HFF München als neues Mitglied


Erstmals tagt die Rektorenkonferenz der Kunsthochschulen (RKK) mit allen Kanzlerinnen und Kanzlern, Präsidentinnen und Präsidenten sowie Rektorinnen und Rektoren an der Muthesius Kunsthochschule in Kiel. In den Kreis der 24 Kunsthochschulen, die ihre Interessen auch innerhalb der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vertreten, ist bei der Tagung eine neue Kunsthochschule aufgenommen worden: die Hochschule für Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF).

„Dass wir mit der HFF München nun eine der renommiertesten Filmhochschulen im deutschsprachigen Raum als Mitglied in die Rektorenkonferenz aufnehmen konnten, freut mich außerordentlich“, sagt Dr. Arne Zerbst. Der Präsident der Muthesius Kunsthochschule in Kiel ist seit 2021 Sprecher der RKK.

Ein Treffen der Hochschulleitungen in diesem großen Rahmen mit 35 Beteiligten hat es in Kiel bislang nicht gegeben: In den vergangenen Monaten hat es in den Präsidien deutscher Kunsthochschulen einige personelle Wechsel gegeben.

Der RKK gehören nun 25 Kunsthochschulen an. Im Zentrum steht der Erfahrungs- und Meinungsaustausch über ihre wesentlichen Aktivitäten und Interessen sowie über Belange der an ihnen angesiedelten Studiengänge. Darüber hinaus erörtert die RKK hochschul- und kulturpolitische Fragestellungen. Zu ihren Anliegen und Arbeitsgebieten zählen unter anderem die Gestaltung von Studienreformen und Entwicklungen in der Hochschulgesetzgebung. Die RKK steht in engem Austausch mit der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen (RKM) und schafft öffentliche Aufmerksamkeit für die politischen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der deutschen Kunsthochschulen.

Dr. Arne Zerbst,
Sprecher der RKK


Pressemitteilung (24.02.2023):
RKK veröffentlicht Liste an Hilfsangeboten der Kunsthochschulen für geflüchtete Menschen


Am 24.02.2023 jährt sich der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Dies nimmt die Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen zum Anlass, eine Liste mit sämtlichen Hilfsangeboten der Kunsthochschulen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine und anderen Herkunftsländern zu veröffentlichen.
Link zu den Hilfsangeboten

Dr. Arne Zerbst,
Sprecher der RKK


Statement des RKK-Sprechers zum Angriff Russlands auf die Ukraine

Über den Krieg in der Ukraine ist die Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen zutiefst entsetzt. Denn der russische Angriff stellt einen eklatanten Bruch des Völkerrechts dar.

Wir sind sehr besorgt um das Leben und Wohlergehen der ukrainischen Menschen, der ukrainischen Künstlerinnen und Künstler, der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und der Studierenden. In den letzten Jahren haben an deutschen Kunsthochschulen zahlreiche ukrainische und russische Studierende sowie Lehrende und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen respektvoll und friedlich miteinander gelernt, gelehrt und geforscht.

Unsere Gedanken sind besonders bei den Künstlerinnen und Künstlern, bei den Gestalterinnen und Gestaltern, die von der imperialistischen Diktatur Moskaus unterdrückt und verfolgt werden.

Vor dem Hintergrund des verabscheuungswürdigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sehen wir uns gezwungen, unsere Kooperationen mit den russischen Kunsthochschulen kritisch zu überprüfen. Mit einem aggressiven, lügnerischen und menschenverachtenden Regime können und wollen wir nicht zusammenarbeiten! Uns ist bewusst, dass viele Angehörige unserer russischen Partnerinstitutionen den Angriff auf die Ukraine entschieden ablehnen.

Wir finden es bewundernswert, dass auch in Russland mutige Menschen auf die Straße gehen, um, trotz großer Risiken für ihre eigene Unversehrtheit, gegen den Krieg zu demonstrieren. Dieser Mut, dieses Zeichen für den Frieden, verdient an dieser Stelle unseren besonderen Respekt.

Neben der Solidaritätsbekundung gegenüber der gesamten ukrainischen Bevölkerung sehen wir es als unsere Aufgabe als künstlerische Hochschulen, die Leitbilder einer demokratischen Gesellschaft zu verteidigen und gegen populistische, nationalistische und antieuropäische Strömungen zu wirken, denn diese richten sich gegen Wissenschaft und freies Denken.


Dr. Arne Zerbst


OFFENER BRIEF der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen

RKK fordert Rettung afghanischer Künstler:innen


Sehr geehrter Herr Bundesaußenminister Maas,
sehr geehrte Frau Staatsministerin Müntefering,
sehr geehrte Frau Dr. Kofler,

mit großer Sorge verfolgen wir die Entwicklungen in Afghanistan. Die radikalislamische Taliban haben die Macht in dem Land übernommen. Tausende Menschen versuchen verzweifelt, das Land zu verlassen, darunter zahlreiche Künstler:innen. Kritische Gegenwartskunst und ihre Akteur:innen sind in hohem Maße bedroht.

Wir solidarisieren uns mit denjenigen, deren Leben und deren künstlerisches Schaffen in akuter Gefahr sind. Dem Auswärtigen Amt liegen Listen von mehreren hundert akut gefährdeten Künstler:innen und ihren Angehörigen aus Afghanistan vor. Wir richten einen dringenden Appell an die Bundesregierung, die Namensliste einer gewissenhaften Prüfung im Sinne der Menschenrechte zu unterziehen, um die sofortige und sichere Evakuierung dieser Künstler:innen zu gewährleisten!

Dr. Arne Zerbst
Sprecher der RKK


DROHENDE ENTLASSUNG AUS DER KSK

Vielen Künstler:innen, deren Einkommen aus künstlerischer Arbeit durch den pandemiebedingten Stillstand des Kulturbetriebes unterhalb des Bemessungsbetrages zur Mitgliedschaft in der KSK gesunken ist, droht die Entlassung aus der KSK. Dies würde den Verlust ihrer Sozial- und Krankenversicherung bedeuten. Betroffen sind insbesondere junge Künstler:innen, die vor nicht allzu langer Zeit unsere Akademien und Kunsthochschulen verlassen haben.



Bei einem Jahreseinkommen von 3.900 € und weniger ist ein einheitlicher monatlicher Mindestbeitrag zu zahlen. Diese Geringfügigkeitsgrenze wird allerdings nur bei Berufsanfängern – innerhalb der ersten zwei Jahre der Selbständigkeit – toleriert. Im weiteren Berufsleben darf diese Grenze höchstens zwei Mal innerhalb von sechs Jahren unterschritten werden. Wir, die RKK, sprechen uns deutlich dafür aus, diese Bindung der Mitgliedschaft an das Mindesteinkommen aus künstlerischer Arbeit für den Zeitraum der pandemiebedingten Mindereinnahmen auszusetzen. Gerade in dieser Zeit ist der solidarische Gedanke einer sozialen Grundsicherung für freie Künstler:innen, welcher der KSK zugrunde liegt, von besonderer Dringlichkeit!


Erklärung der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK) zu den Ereignissen an der Universität für Theater und Filmkunst Budapest (SZFE)

Wir, die Mitglieder der Rektorenkonferenz der 24 deutschen Kunsthochschulen und Kunstakademien, für die Freiheit von Lehre und Forschung, demokratische Willensbildung und Hochschulautonomie zentrale Anliegen sind, sehen mit großer Sorge und kollegialer Anteilnahme auf die Ereignisse an der Universität für Theater und Filmkunst Budapest (SZFE). In den vergangenen Wochen wurde hier deutlich, dass die Grundvoraussetzungen von Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Lehre auch im Herzen der Europäischen Union gefährdet sind.

Wir solidarisieren uns mit den Studierenden, dem zurückgetretenen Senat, dem zurückgetretenen Rektorat sowie den zurückgetretenen Lehrenden der Budapester Universität für Theater und Filmkunst SZFE. Und wir protestieren gegen die antidemokratischen Maßnahmen der ungarischen Regierung zur Abschaffung der Autonomie ungarischer Universitäten.

Wir appellieren an die Verantwortlichen der ungarischen Regierung, die Maßnahmen gegen die Autonomie der ungarischen Universitäten zurückzunehmen. Und wir fordern die Gremien der EU und ihrer Mitgliedsstaaten auf, die ungarische Regierung eindringlich zu mahnen, dass sie den Status quo ante an der SZFE unverzüglich wiederherstellt und den rechtmäßigen Leitungsgremien alle ihre Kompetenzen zurückgibt.


Die Kunsthochschulen haben mit großem Engagement zum Sommersemester 2020 digitale Lehrangebote realisiert. Diese Angebote konnten sich bis jetzt überwiegend in den theoretischen Bereichen, als auch in digitalen Fachpraxen, sowie in der Gremien- und Organisationsarbeit bewähren. Deren experimenteller Charakter hat durchaus zu innovativen Ansätzen in Kunsthochschulen beigetragen. Aufgrund der Besonderheiten von Studium und Lehre in Kunst und Gestaltung wurde aber festgestellt, dass digitale Angebote die Präsenzlehre nicht dauerhaft ersetzen können. Als Ergänzung und Werkzeuge werden diese aber durchaus begrüßt, da nicht nur in dieser Pandemie, sondern perspektivisch in Hinblick auf Inklusion und Vereinbarkeit von Familie und Studium deutliche Verbesserungen erreicht werden könnten. Für die Zukunft muss der Schritt von einem digitalen Notbetrieb wegen der Corona-Pandemie zu qualitätsgesicherten digitalen Formaten bewältigt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn für den stabilen Ausbau mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Ein erneutes ganz überwiegend digitales Wintersemester ist nicht vorstellbar. Digitale Lehre ist in der Pandemiezeit ein nützliches Werkzeug, jedoch in keiner Weise ein vollwertiger Ersatz für die Lehre in der künstlerischen und gestalterischen Bildung, die neben der Vermittlung von fachpraktischen Kompetenzen, der Kombination von Hand- und Kopfarbeit, auch eine soziale Aktivität ist. Viele Kunsthochschulen ermöglichen bereits im Sommersemester eingeschränkte Präsenzbetriebe unter Einhaltung der Hygienerichtlinien. Deshalb plädiert die RKK für ein – zumindest – hybrides Wintersemester mit so viel Präsenz wie es im Rahmen eines verantwortungsvollen Gesundheitsschutzes und der Größe der jeweiligen Einrichtungen möglich ist.

Zu berücksichtigen wäre auch die Auswirkung auf Rundgänge und Absolvent*innenausstellungen, die für die Kunsthochschulen essentiell sind. Diese werden aktuell verschoben oder in hybriden Formaten umgesetzt. Obwohl interessante Erfahrungen gemacht werden konnten, wird auch dies auf Dauer als nicht zufriedenstellend gesehen. Erwähnenswert ist die besondere Situation der Eignungsprüfungen an Kunsthochschulen, die überwiegend auf digitale Verfahren umgestellt worden sind. Hier konnten positive als auch negative Aspekte konstatiert werden. Derzeit ist es noch zu früh für eine abschließende Bewertung. Festgestellt wurde eine erhöhte Bewerber*innenzahl aufgrund der digitalen Bewerbungsplattformen; wie sich diese auf die Immatrikulationszahlen auswirken bleibt abzuwarten.

Die Eingliederung der Erstsemester unter den besonderen Bedingungen und die Sorge um die internationalen Studierenden sind weitere Themen, die die Kunsthochschulen in den kommenden Monaten beschäftigen werden.

30.06.2020


Postgraduale Qualifikationsphase an deutschen Kunsthochschulen
Statements der RKK zum Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrates

Die Situation zur 3. Phase an deutschen Kunsthochschulen ist heterogen, sowohl in Bezug auf die föderale Bildungsstruktur als auch auf den ausgeprägten, individuellen Charakter der einzelnen Kunsthochschulen.
Der Besonderheit künstlerischer Entwicklungsprozesse entsprechend sind sich die deutschen Kunsthochschulen einig, dass die Förderung eines postgradualen Abschlusses an einer Kunsthochschule, der sowohl „wissenschaftlich", „künstlerisch-wissenschaftlich" als auch rein „künstlerisch" sein kann, als Etablierung der 3. Phase notwendig ist. Das Ergebnis oder der Abschluss dieser 3. Phase soll aber nicht als Zugangsvoraussetzung für eine künstlerische Professur an einer deutschen Kunsthochschule gelten. Entscheidendes Kriterium bleibt nach wie vor die herausragende künstlerische Qualität.
Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet „Dritte Phase“ Bildungsangebote, die den erfolgreichen Abschluss der Ersten und der Zweiten Phase (also Bachelor‐ und Masterstudium oder Diplomstudium) voraussetzen. Unter „Dritter Phase“ werden zurzeit künstlerisch-wissenschaftliche Promotionsstudiengänge, Graduiertenschulen bzw. –kollegs, geförderte Stipendienprogramme und auch Modelle von Meisterschülerstudien gefasst.
Den Kunsthochschulen soll zukünftig qua Rechtssetzung die Option gegeben werden, einen strukturierten staatlich anerkannten dritten Studienabschnitt anzubieten. Neben den etablierten wissenschaftlichen und künstlerischen Ausrichtungen sollen zukünftig auch künstlerisch-wissenschaftliche Doktorate zulässig sein. Allen drei Typen gemeinsam sind klare Zulassungs- und Abschlussregelungen. Ob für den dritten Studienabschnitt eine Mindestdauer bzw. ein Mindestumfang definiert werden soll, ist zurzeit noch nicht festgelegt.

Der strukturierte dritte Studienabschnitt in den Künsten soll folgende Ziele beinhalten:
Die staatlich anerkannte 3. Phase sollte staatliche Förderprogramme (analog zu den Förderprogrammen in der Wissenschaft) implizieren, so dass hervorragende künstlerisch/gestalterische Entwicklungsvorhaben realisiert werden können. Weitere bildungspolitische Ziele sind darüber hinaus die Anschlussfähigkeit an internationale Kunsthochschulen und an andere Hochschularten, der Zugang zu nationalen und internationalen Nachwuchsförderungsmitteln (Graduiertenstipendien, Marie-Curie-Programme, etc.) und der Ausbau internationaler Karrierechancen.

Kriterien einer Qualitätssicherung der 3. Phase:
Regelung der Zugangs- und Abschlussanforderungen, Gütekriterien (Novität, Originalität, Validität und Plausibilität in der Logik der jeweiligen Disziplin)

Europäische Beispiele und Regelungen der 3. Phase
Europaweit gibt es diverse staatlich anerkannte Modelle zur 3. Phase an Kunsthochschulen; dies belegen Veröffentlichungen folgender Institutionen:
Florence Principles on the Doctorate in the Arts (AEC, CUMULUS, CILECT, EAAE, ELIA, SAR), SHARE Handbook
https://www.elia-artschools.org/documents/share-handbook-for-artistic-research-education

Einbezug der RKK in den weiteren Diskussionsprozess
Die deutschen Kunsthochschulen erwarten, in dieser wichtigen Diskussion einbezogen und umfänglich berücksichtigt zu werden.


Statement der Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen (RKK) zum Protest der HGB Leipzig

Im Februar 2019 hat die Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig (HGB) ihren Rundgang in einer anderen Form gefeiert und damit ihren Protest über Entwicklungen in der sächsischen Hochschulpolitik zum Ausdruck gebracht. Die Entscheidung, den Rundgang zum Anlass für eine konzertierte Aktion aller Hochschulangehörigen zu nutzen, wurde einstimmig vom Senat der HGB getroffen, einem Gremium der Studierenden, Professor*innen, der Verwaltung und der Hochschulleitung. Während der Rundgangstage verzichteten die Studierenden auf die Präsentation ihrer Werke; die Räume wurden für gemeinsame Aktionen zur Forderung besserer finanzieller und struktureller Rahmenbedingungen der Hochschule umgestaltet. Die Kritik der HGB richtet sich vor allem gegen die unzureichende Grundfinanzierung der Hochschule, den limitierten Stellenplan und die negativen Folgen der Zielvereinbarung, die die Hochschule in ein Handlungskorsett zwingt, in welchem lediglich quantifizierbare Kriterien zur Anwendung kommen. Studien zeigen hingegen sowohl die Notwendigkeit anderer Parameter der Evaluierung als auch einer Aufwertung von Kunst und künstlerischem Denken als fundamentale Fertigkeit des Wissenstransfers in einer zukünftigen Arbeitswelt.

Mit dieser Erklärung unterstützt die Rektorenkonferenz der deutschen Kunsthochschulen die Aktion der HGB und ihren Protest.

Sprecher Dr. Arne Zerbst, Muthesius Kunsthochschule Kiel

Stellvertretende Sprecherin Prof. Dr. Susanne Stürmer, Präsidentin der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF

Referentin Mirjam Liggefeldt, Muthesius Kunsthochschule Kiel